Geschäftliche ermittlungen

Unternehmensermittlungen werden vom Inhaber des Unternehmens, dem gesetzlichen Vertreter, von zu diesem Zweck beauftragten Spezialanwälten oder von öffentlichen und privaten juristischen Personen beantragt, um Fragen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu klären, auch zum Schutz eines Rechts vor Gericht, die u. a. Folgendes betreffen können:

  • rechtswidrige Handlungen seitens des Arbeitnehmers,
  • Untreue im Beruf,
  • Schutz des wissenschaftlichen und technologischen Bestandes,
  • Schutz von Marken und Patenten,
  • unlauterer Wettbewerb,
  • Produktfälschungen.

Bei den geschäftlichen Ermittlungen handelt es sich um Ermittlungstätigkeiten, die vom Inhaber des Unternehmens oder von seinem gesetzlichen Vertreter oder von zu diesem Zweck beauftragten Personen beantragt werden und darauf abzielen, die Ursachen zu ermitteln und festzustellen, die auch auf buchhalterischer Ebene auf Folgendes führen:

  • Fehlbeträge,
  • Abweichungen im Bestandsverzeichnis.
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